Hier finden Sie nützliche Links und Downloads zu verschiedenen Themen.

Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe

Bitte beachten Sie, dass für strafrechtliches Tätigwerden eines Anwalts vor Gericht durch die Justiz keine Prozesskostenhilfe gewährt wird! Im Bereich des Strafrechtes erhalten Sie einen Pflichtverteidiger beigeordnet, sofern die Voraussetzungen des § 140 StPO erfüllt sind.

Gerne werde ich nach Rücksprache für Sie jedoch auch als beigeordneter Pflichtverteidiger tätig. Sollten Sie also vom Gericht aufgefordert werden, einen Pflichtverteidiger zu benennen, so melden Sie sich am Besten möglichst schnell in meiner Kanzlei, da es in diesem Falle Fristen einzuhalten gilt.

Informationen zur Prozesskostenhilfe finden Sie u.a. beim Land Nordrhein-Westfalen unter den folgenden Links: